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Auf dieser Seite sollen einige Beispiele für günstige und ungünstige bzw. unzulässige Anordnungen von Aussteifungselementen im Grundriss gegeben werden.
1. Beispiel: Ein Gebäude ist durch drei Wandscheiben ausgesteift, die parallel angeordnet sind.
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Das Gebäude ist in Längsrichtung nicht ausgesteift, da die Wandscheiben keine
Biegesteifigkeit um die schwache Achse haben. ⇒kein funktionstüchtiges Aussteifungssystem |
2. Beispiel: Die Wirkungslinien der drei Aussteifungselemente schneiden sich in einem Punkt.
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Es gibt keine parallelen Wandscheiben, die das Moment als Kräftepaar aufnehmen könnten.
Das Gebäude kann um die senkrechte Achse verdreht werden. ⇒kein funktionstüchtiges Aussteifungssystem |
3. Beispiel: Ein Tragwerk ist durch drei Wände ausgesteift, die nicht alle parallel sind und deren Wirkungslinien sich nicht in einem Punkt schneiden. Die zwei Wandscheiben die parallel in Längsrichtung stehen haben nur einen geringen Abstand.
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Das Aussteifungssystem erfüllt formal die Mindestanforderungen um das Gebäude auszusteifen.
Das System kann aber nur kleine Momente aufnehmen, da durch den geringen Hebelarm e
die auf die Wände resultierenden Kräfte
M / e
sehr groß werden. ⇒ je nach Höhe des Lastangriffs ungünstiges oder nicht funktionstüchtiges Aussteifungssystem |
4. Beispiel: Als Aussteifungssystem dienen vier Wandscheiben, die symmetrisch im Querschnitt angeordnet sind.
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Das System kann Kräfte aus x- und y-Richtung und Momente um die senkrechte Achse aufnehmen. ⇒ günstiges Aussteifungssystem |